HUK24 | HUK Coburg | Kfz-Versicherung | Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts

FRAGE:

Ich habe mein bei Ihnen lange Jahre versichertes Fahrzeug abgemeldet und werde kein weiteres Fahrzeug anmelden. Kann ich meinen Rabatt an eine beliebige Person übertragen, wenn diese einen Pkw bei Ihnen versichert?

ANTWORT:

Bezüglich der Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt gilt Folgendes:

 Eine Übertragung ist bei uns nur möglich zwischen

–  Ehepartnern bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartnern
–  Eltern und deren Kindern
–  Schwiegereltern und Schwiegerkindern
–  Großeltern und deren Enkeln
–  Geschwistern
–  einer juristischen Person bzw. Firma auf eine natürliche Person.