Vermietung: Glasversicherung in einer Mietwohunung

FRAGE:

Ist es möglich, in einer vermieteten Wohnung eine Glasversicherung zu vereinbaren, damit der Mieter geschützt ist, sollte er z.B. die Ganzglasdusche beschädigen?

ANTWORT:

Die Glasversicherung kann zusätzlich zur Hausrat-oder Wohngebäudeversicherung vereinbart werden.

Bitte informieren Sie sich vorerst bei dem Versicherer, bei dem die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wurde, ob dort zusätzlich die Glasversicherung vereinbart werden kann.

Weiterhin könnte auch der Mieter zusätzlich zu seiner Hausratversicherung eine Glasversicherung abschließen.