WEG Abrechnung bei zwei Eigentümern

 

Der Mieter erhält eine Abrechnung für den kompletten Zeitraum, da für ihn der Eigentümerwechsel nicht relevant ist und die Abrechnung für den Mieter „nachvollziehbar“, also möglichst leicht verständlich sein muss.

Die Abrechnung ist im Normalfall durch denjenigen Eigentümer zu erstellen, der im abzurechnenden Wirtschaftsjahr noch Eigentümer war. 

Da Sie seit Oktober 2015 neuer Eigentümer der Wohnung sind, würde ich persönlich empfehlen, als aktueller Eigentümer die Abrechnung gegenüber dem Mieter zu erstellen.

(Es sei denn, es gibt eine gesonderte Vereinbarung zw. Ihnen und dem Verkäufer, wer die Abrechnung zu erstellen hat).

Die umlagefähigen Kosten der beiden getrennten WEG-Abrechnungen können Sie hierbei aufaddieren.

Dazu kommt noch die Grundsteuer für das Jahr als umlagefähige Kostenposition.

Als Anlage legen Sie außerdem beide Heizkostenabrechnungen bei, damit das Sachkonto Messdienst/Verbrauchskostenabrechnung belegt werden kann.

Alternativ können Sie die Nebenkostenabrechnung auch über uns beauftragen, die Kosten hierfür betragen einmalig 42,50€ zzgl. MwSt.