Befreiung von GEZ Gebühren für Schwerbehinderte

a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt. Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt. Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt. Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen   Quelle : www.gez.de